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- Kosten & Gebühren
Die Kosten für notarielle Tätigkeiten sind eine häufig gestellte und wichtige Frage. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Notare ihre Gebühren selbst festlegen oder verhandeln können. Das Gegenteil ist der Fall: Die Notarkosten sind in Deutschland für alle Notare verbindlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass jeder Bürger die wichtige Dienstleistung des Notars zu fairen und transparenten Konditionen in Anspruch nehmen kann.
Die Gebühren richten sich dabei nicht nach dem Zeitaufwand oder der Komplexität eines Falles, sondern primär nach dem sogenannten "Geschäftswert" – also beispielsweise dem Kaufpreis einer Immobilie oder dem Wert eines Nachlasses. Dies sorgt für eine soziale Staffelung: Bei geringeren Geschäftswerten fallen auch nur geringe Gebühren an. So ist gewährleistet, dass der Wettbewerb unter Notaren ausschließlich über die Qualität der Leistung und nicht über den Preis geführt wird.
Vier Prinzipien, die für Klarheit und Fairness sorgen.
Alle Gebühren sind im GNotKG festgeschrieben. Kein Notar darf davon abweichen – weder nach oben noch nach unten.
Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Wert des Geschäfts, nicht am Arbeitsaufwand. Dies sorgt für eine faire Kostenverteilung.
Die Notargebühr deckt in der Regel die gesamte Tätigkeit ab: Beratung, Entwurfserstellung, Beurkundung und Vollzug.
Eine notarielle Urkunde vermeidet oft teure Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft und ist damit eine kostengünstige Investition in Rechtssicherheit.
Um Ihnen ein besseres Gefühl für die anfallenden Kosten zu geben.
Jeder Fall ist individuell. Für eine genaue Berechnung der zu erwartenden Kosten für Ihr Anliegen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen Ihnen unverbindlich eine detaillierte Aufstellung.
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