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Der Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben, ist weit verbreitet. Eine solche Schenkung, oft als "vorweggenommene Erbfolge" bezeichnet, ermöglicht es Ihnen, Ihre Kinder oder andere nahestehende Personen aktiv zu unterstützen – sei es beim Erwerb eines Eigenheims, der Gründung eines Unternehmens oder zur finanziellen Absicherung. Gleichzeitig bietet eine gut geplante Übertragung erhebliche steuerliche Vorteile und kann helfen, zukünftige Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Eine Schenkung ist jedoch auch ein rechtlich komplexer Vorgang mit weitreichenden Konsequenzen, insbesondere für den Schenkenden. Als Ihr Notar sorge ich für eine ausgewogene Vertragsgestaltung, die nicht nur die Wünsche des Beschenkten berücksichtigt, sondern vor allem Ihre eigene Absicherung in den Mittelpunkt stellt. Ich berate Sie umfassend zu Instrumenten wie Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückforderungsrechten, um Ihre Position für alle Eventualitäten zu schützen.
Eine erfolgreiche Schenkung balanciert die Interessen von Schenker und Beschenktem sorgfältig aus.
Ermöglichen Sie Ihren Kindern den Start ins Berufs- oder Familienleben zu einem Zeitpunkt, an dem sie es am meisten benötigen.
Nutzen Sie die persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer alle 10 Jahre optimal aus und reduzieren Sie die spätere Erbschaftsteuerlast.
Behalten Sie die Kontrolle durch vertraglich vereinbarte Wohnungsrechte, Nießbrauch oder umfassende Rückforderungsrechte.
Schaffen Sie klare Verhältnisse zu Lebzeiten, vermeiden Sie Erbstreitigkeiten und reduzieren Sie Pflichtteilsansprüche anderer Erben.
Von der Immobilienübertragung bis zur steuerlichen Gestaltung – wir sind für Sie da.
Eine Schenkung zu Lebzeiten ist eine Entscheidung von großer Tragweite. Lassen Sie sich von uns beraten, um eine sichere und faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
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