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Erhöhte Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer in NRW für junge Familien

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine wichtige steuerliche Erleichterung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingeführt. Im Rahmen des Förderprogramms "NRW.Zuschuss Wohneigentum" können Käufer einen erheblichen Teil der gezahlten Grunderwerbsteuer zurückerhalten.

Die Kernpunkte der Förderung:

  • Es wird ein "Freibetrag" von bis zu 10.000 Euro auf die Grunderwerbsteuer gewährt.
  • Dies entspricht einem Kaufpreis von bis zu 500.000 Euro bei einem Steuersatz von 2%.
  • Die Förderung gilt für natürliche Personen beim Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung.
  • Der Antrag muss nach dem Kauf bei der NRW.BANK gestellt werden.

Diese Maßnahme soll den Erwerb von Wohneigentum, insbesondere für junge Familien, erleichtern und die finanzielle Belastung durch die Erwerbsnebenkosten spürbar senken. Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen der Kaufvertragsgestaltung die Details und den Ablauf.