Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde das notarielle Online-Verfahren eingeführt. Dies ermöglicht es Gründern und Unternehmern, bestimmte Vorgänge ortsunabhängig und effizient abzuwickeln.
Welche Vorgänge sind online möglich?
Was erfordert weiterhin eine persönliche Anwesenheit?
Alle Vorgänge im Immobilien-, Erb- und Familienrecht (z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente, Eheverträge) erfordern nach wie vor zwingend die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten im Notariat. Dies dient dem Schutz der Beteiligten bei diesen besonders weitreichenden Geschäften.
Für geeignete Fälle bieten wir Ihnen gerne eine Online-Beurkundung an. Sprechen Sie uns an!