Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Ehepartner oder Kinder automatisch für einen handlungsunfähig gewordenen Angehörigen entscheiden dürfen. Dies ist falsch. Ohne eine entsprechende Vorsorge muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen – das kann auch eine fremde Person sein.
Mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer für Sie handeln soll. Dies hat entscheidende Vorteile:
Eine Vorsorgevollmacht ist somit eine der wichtigsten Verfügungen, die Sie treffen können, um Ihre Angelegenheiten auch in schwierigen Lebensphasen in den Händen Ihrer Familie zu halten.